Nach EGMR-Urteil: Bundesrat muss Klimaschutz-Verordnung verbessern

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Nach EGMR-Urteil: Bundesrat muss Klimaschutz-Verordnung verbessern

Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage der KlimaSeniorinnen gutgeheissen: Die Schweiz macht zu wenig, um damit ältere Frauen vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Die Schweiz muss nachbessern. Bei der Überarbeitung der Klimaschutz-Verordnung hat sie die Chance dazu. Dies fordern zahlreiche Organisationen und über 2300 Privatpersonen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben.

Das heutige Urteil bestätigt, worauf der Verein Klimaschutz Schweiz schon lange hinweist. Die Schweiz macht zu wenig für den Schutz ihrer Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels. Bei der Überarbeitung der Klimaschutz-Verordnung hat der Bundesrat jetzt die Möglichkeit, nachzubessern.

Kritik des Vereins Klimaschutz Schweiz

Konkret sieht der Verein Klimaschutz Schweiz bei folgenden Punkten dringenden Bedarf nach Anpassungen:

  1. Die Vorbildfunktion des Bundes fehlt im Entwurf; sie soll zu einem späteren Zeitpunkt vernehmlasst werden. Der Bundesrat muss diese schnell und umfassend nachliefern: «Ein Vorbild, das zu spät kommt, ist keines», sagt Marcel Hänggi,.
  2. Zur klimaverträglichen Ausrichtung der Finanzmittelflüsse – notabene im Zweckartikel des Klimaschutz-Gesetzes aufgeführt – sieht der Entwurf lediglich einen freiwilligen Klimatest vor. Der Bundesrat schreibt im Erläuternden Bericht: «Die bestehende gesetzliche Grundlage erlaubt es nicht, in der vorliegenden Verordnung konkrete Massnahmen […] zu ergreifen.» Das erstaunt, liefern doch Art. 9 Abs. 1 und 2 des KlG genau diese Grundlage. «Angesichts der globalen Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes muss der Bundesrat seinen Handlungsspielraum nutzen, den ihm das KlG gibt», sagt Marcel Hänggi.
  3. Das Innovationsprogramm soll neuartige Technologien und Prozesse finanziell fördern. «Es geht hier nicht darum, die low hanging fruits zu ernten», erklärt Marcel Hänggi, «sondern es sollen Pioniertechniken gefördert werden, die noch nicht marktreif sind, aber das Potenzial haben, es zu werden.» Die Kriterien für die Vergabe der Fördergelder lässt zweifeln, ob das Programm diese Wirkung erzielen kann. 

Darüber hinaus fordert der VKS, dass die KlV definiert, wann ein Kohlenstoffspeicher als «dauerhaft» gelten darf. Heute dürfen Negativemissionen schon als solche bescheinigt werden, wenn sie Kohlenstoff für dreissig Jahre sicher speichern. Dreissig Jahre sind nicht «dauerhaft», denn CO2 kann Jahrtausende lang in der Atmosphäre verbleiben. Das KlG hat den Begriff der Dauerhaftigkeit neu in die Klimagesetzgebung eingeführt. Die KlV muss ihn ernst nehmen.

Aussergewöhnliches Engagement in der Vernehmlassung

Über 2300 Privatpersonen sind dank der Online-Informationsplattform des Vereins Klimaschutz Schweiz aktiv geworden: Sie haben eine Muster-Stellungnahme angefordert, um an der Vernehmlassung teilzunehmen. «Das heutige Urteil ist peinlich für die Schweiz und bestätigt, was wir schon lange sagen», so Marcel Hänggi, wissenschaftlicher Mitarbeiter des VKS. «Der Bundesrat muss mehr tun. Mit einer Überarbeitung der Klimaschutz-Verordnung kann er zeigen, dass er Volksentscheid und Urteil ernst nimmt.» Für die Bevölkerung ist es die Möglichkeit, konkrete Massnahmen gemäss dem heutigen Entscheid zu fordern. Die Vernehmlassung läuft noch bis am 1. Mai 2024. 

Materialien:

Rückfragen

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an 

  • Marcel Hänggi, wissenschaftlicher Mitarbeiter Verein Klimaschutz Schweiz, 078 743 40 65
  • Oliver Daepp, Geschäftsleiter Verein Klimaschutz Schweiz, 079 747 17 28
Das Klimaschutz-Gesetz Das Klimaschutz-Gesetz (KlG) wurde am 18. Juni 2023 mit 59,1% Ja als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative vom Volk angenommen. Das KlG verfolgt drei Ziele (Art. 1 KlG): a. Verminderung der Treibhausgasemissionen; b. Anpassung an und Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels; c. klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzmittelflüsse. Es beinhaltet ein Programm zur Förderung neuartiger Technologien und Prozessen sowie ein Programm zum Ersatz fossiler und widerstandselektrischer Heizsysteme. Schweizweit müssen die Treibhausgas-Emissionen spätestens 2050 netto null erreichen. Bund und Kantone sollen als Vorbilder ihre Emissionen schon 2040 auf netto null senken.