Ein Jahr nach Klimaschutz-Abstimmung: Erneute Verzögerung

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Ein Jahr nach Klimaschutz-Abstimmung: Erneute Verzögerung

Die Umsetzung des Klimaschutz-Gesetzes soll sich weiter verzögern. Erst Mitte 2025 will Bundesrat Albert Rösti die Vernehmlassung zum wichtigen Artikel 10 starten. Für den Verein Klimaschutz Schweiz zeigt die Verzögerung einen politischen Unwillen: Zeit war genug da, denn der Artikel wurde mit dem Klimaschutz-Gesetz bereits im September 2022 verabschiedet. 

Ende Januar 2024 startete die Vernehmlassung zur Verordnung zum Klimaschutz-Gesetz. Nicht enthalten waren die Bestimmungen zu Artikel 10: Vorbildfunktion von Bund und Kantonen sowie Netto-Null-Ziel der Bundes- und Kantonsverwaltungen. Die Bestimmungen dazu bedürfen weiteren Abklärungen, würden jedoch so bald wie möglich separat in die Vernehmlassung geschickt, so der Bundesrat. Kurz vor dem Jahrestag der Klimaschutz-Gesetz-Abstimmung liess der Bundesrat auf Nachfrage verlauten, dass die Vernehmlassung zum besagten Artikel erst für Mitte 2025 geplant ist. Frédéric Steimer, Co-Präsident des Vereins, findet dazu klare Worte: «Das wäre fast drei Jahre nach dem Verabschieden des Gesetzestextes und alles andere als so bald wie möglich».

Dabei ist die im Artikel festgehaltene Vorbildfunktion zentral: Dank den ambitionierteren Klimazielen kann die öffentliche Hand aufzeigen, wie gute Klima- und Massnahmenpläne mit Zwischenzielen aussehen. Von den vom Bund erarbeiteten Grundlagen profitieren namentlich Kantone und Gemeinden, aber auch Unternehmen. Sie sind darauf angewiesen, dass diese Bestimmungen bald verfügbar sind. Wenn der Bundesrat auf Zeit spielt, verzögert er dringend nötige Klimamassnahmen und gefährdet damit die eigenen Klimaziele.

Verein Klimaschutz Schweiz lanciert Petition

Der Verein Klimaschutz-Schweiz kritisiert das Vorgehen des Bundesrates. Mit einer Petition setzt sich der Verein für eine schnellere Umsetzung ein. Die Forderung: Die Umsetzungsbestimmungen für Artikel 10 sollen bereits Anfang 2025 in Kraft treten – genau wie der Rest der Klimaschutz-Verordnung. Damit können auch die Kantone ihre Arbeit aufnehmen, um die angestrebten Klimaziele gemäss Klimaschutz-Gesetz zu erreichen.«Das Klimaschutz-Gesetz gilt auch für den Bundesrat. Ein Vorbild, das zu spät kommt, ist kein Vorbild!», so Steimer. «Je länger der Bundesrat wartet, desto kleiner sein Spielraum: Bereits 2040 muss die zentrale Bundesverwaltung gemäss Klimaschutz-Gesetz das Netto-Null-Ziel erreichen!».

Für Auskunft stehen zur Verfügung: 

  • Oliver Daepp (DE/FR), Geschäftsleiter Verein Klimaschutz Schweiz, 079 747 17 28, oliver.daepp@klimaschutz-schweiz.ch
  • Frédéric Steimer (DE/FR), Co-Präsident Verein Klimaschutz Schweiz, 078 778 27 86, frédéric.steimer@klimaschutz-schweiz.ch